Der Heidelberger Appell

Die Autoren des Heidelberger Appells zeigen sich schon zu Beginn nicht kleinlich. Verfassungsmäßig verbürgt sei das Urheberrecht. Erfahrungsgemäß genügt ein Blick ins ursprüngliche Werk, um die Richtigkeit dieser Aussage zu überprüfen. Und siehe da: Das Grundgesetz sagt zu der Frage, wie das Urheberrecht ausgestaltet sein sollte, in etwa so viel wie die Bibel zur embryonalen Stamm­zellenforschung.

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5 comments

  1. Na ja, die konkrete Ausgestaltung ist bei vielen Paragraphen des GG offen. Das ist GG-typisch. Entscheidend ist, dass es eine Sonderform des Eigentumsrechts ist. Damit gilt zwar auch eine gewisse Sozialbindung (z.B. können Autoren nichts machen, wenn Sie in kritischen Artikeln oder wissenschaftlichen Werken zitiert werden, ferner 70-Jahre-Frist). Die Eigentumsrechte eines Urhebers können aber nach GG nicht einfach in “commons” umgewandelt werden. Übrigens spielen Urheberrechte ja auch in Lieferanten-Kundenbeziehungen eine Rolle, z.B. für Werbeagenturen, für Models, Schauspieler etc. Wenn man sich schon dafür einsetzt, das Urheberrecht “von unten” aus umzuregulieren, dann gehört zu der unteren Ebene auch die Schriftsteller, Musiker, Maler etc., die zu weit über 90% Mühe haben, auf einen Stundenlohn über 2 Euro zu kommen … was Google angeht, handelt es sich dermaßen deutlich um die Entwendung geistiger “Werte” zugunsten der eigenen Umsätze, dass ich nicht verstehe, wie man über dieses Raubrittertum nur 1 Sekunde lang diskutieren kann. No clicks anymore on Google-ads!!!

  2. unter dem artikel auf jungle-world.com steht, dass du autor bei spreeblick bist. das ist mir jetzt neu. sonst scheint aber alles zu stimmen.

  3. You can get the boy out of spreeblick, but you can’t get spreeblick out of the boy.

  4. Als ehemalige Wissenschaftlerin kann ich nur sagen: WORD. Mann hat mich das damals schon angekotzt was diese beknacktem Zeitschriften gekostet haben. Jedesmal wenn der Uni der Etat gekürzt wurde gab es endlose Diskussionen darum, welche Zeitschrift jetzt abbestellt wird, und wenn dann wieder mehr Geld da war hat man die fehlenden Jahrgänge nachbestellt weil es ein absolutes Unding ist, wenn eine Bibliothek eine Zeitschrift führt und dann 2 Jahrgänge fehlen.

    Und der Verlag tut ja praktisch nichts, nada, null dazu bei so einer Zeitschrift. Die Herausgeber sind Wissenschaftler, die Autoren müssen die Manuskripte mit Hilfe von Latex-Templates selbst formatieren, die Reviewer fungieren oft auch als Lektoren, etc.pp. Das einzige was der Verlag machen muss, ist das Manuskript an die Herausgeber zu schicken, denn selbst um die passenden Reviewer zu finden sind die idR zu blöd (die wissen ja nicht, wer wovon Ahnung hat).

    Dafür versuchen sie dann aber, einem zu verbieten, den Artikel (für den sie wohlgemerkt NICHTS getan haben) auch noch zusätzlich für umme ins Netz zu stellen. Ich bin echt froh wenn diese Schmarotzer eingehen.

  5. Heute in der neuen JungleWorld gelesen. Spreeblick-Fauxpas auch aufgefallen…
    Wie kommts zu dem Artikel? Sympathien mit der Zeitung?

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