Ist J.K. Rowling pädophil?
Nein. natürlich nicht, das heißt: Woher soll ich das wissen, also sicher kann man sich natürlich nie… Oh mein Gott, die macht Lesungen vor Kindern und man weiß nicht, ob sie nicht vielleicht DOCH pädophil ist!
Gottseidank gibt es das britische Vetting and Barrel Scheme.
Jeder, der mit Kindern zu tun hat, muss sich auf eigene Kosten registrieren lassen und wird einer Sicherheitsprüfung unterzogen. Dazu gehören auch Kinderbuchautoren.
Gibt es so etwas wie den pädophilen Blick? Schaut man Weihnachtsmännern, Kioskverkäufern, Eisdealern, Comicladenbesitzern und George Lucas nun tief in die Augen, ehe sie mit Kindern in Kontakt treten?
Und was ist mit Eltern und Verwandten? Jede Statistik belegt schließlich die Gefährlichkeit des Stiefvaters (beziehungsweise des neuen Partners der Mutter) für das leibliche Wohl des Kindes. Sollte man nicht besser bei Geburt eins Babys sämtliche Verwandte des kleinen Erdenbürgers registrieren, ihre Festplatten durchstöbern oder ihnen nackte Säuglingspuppen zeigen und dabei ihre Genitaliendurchblutung messen?
Und können wir es dabei belassen? Sind nicht alte Menschen ähnlich hilflos? Müssen wir nicht, um als Gesellschaft, die ihren schwächsten Mitgliedern Schutz bieten will, gelten zu können, den Anstand haben, Altenpfleger auf ihre Neigung zu Diebstahl und Nachlässigkeit beim Thema Windelwechsel zu überprüfen?
Müssten wir nicht bei Vorstandsvorsitzenden von DAX-Unternehmen besonders gründlich ihren Hang zur Steuerehrlichkeit testen, schließlich überlassen wir ihnen die Verantwortung für das ganze gute Geld?
Entschuldigung, den letzten Punkt ziehe ich wegen offensichtlicher Hysterie zurück.
Es ist leider etwas untergegangen, dass auch unsere Justizministerin Brigitte Zypries die Unschuldsvermutung zur Schuldvermutung machen wollte. Zum Thema Jugendpornographie sagte sie auf abgeordnetenwatch.de:
„Auf die Kategorie ‚Scheinjugendlicher‘ bezogen bedeutet das, eine jugendpornografische Schrift liegt vor, wenn aus der Sicht eines verständigen Beobachters nicht sicher ausgeschlossen werden kann, dass die Darsteller Jugendliche sind.“
Solange das Gegenteil nicht sicher ist, gilt man also als schuldig.
Das Bundesverfassungsgericht hat der Ministerin wohltuend deutlich widersprochen:
Es genüge nicht, „dass die Volljährigkeit der betreffenden Person für den objektiven Betrachter zweifelhaft ist; vielmehr müsste der Beobachter umgekehrt eindeutig zu dem Schluss kommen, dass jugendliche Darsteller beteiligt sind.“ Das Gericht führt ganz konkret als ein mögliches hinreichendes Kriterium – in Bezug auf die Darsteller – an, „wenn sie (fast) noch kindlich wirken und die Filme somit schon in die Nähe von Darstellungen geraten, die als (Schein-) Kinderpornographie unter den Straftatbestand des § 184b StGB fallen.“
Das Bundesverfassungsgericht muss der Bundesjustizministerin erklären, dass die Unschuldsvermutung noch Bestand hat.
Wann werden wohl die Richter zur Vernunft kommen?
via Reddit
Die verständigsten Beobachter, die ich kenne, sind Verkäufer von Zigarretten und Alkohol, welche mich immer noch nach meinem Ausweis fragen, da es mir mit meinen 31 Jahren immer noch nicht gelungen ist, erwachsen auszusehen, bleibt mir wohl auch dieses Berufsfeld verwehrt, was ich zwar nicht besonders traurig finde, aber schon aufgrund dieser persönlichen Erlebnisse, muss ich mir dann Sorgen machen, dass alle Männer in meiner Umgebung, die sich von mir angezogen fühlen, eine pädophile Neigung haben?
Es wäre ein Desaster ohne gleichen! Und ich bestehe darauf, dass diesen Männern eine solche Neigung abzusprechen ist – ich kann unmöglich alle meine Ex-Freunde vor Gericht zerren! :-)
Vielen Dank, für ihre Aufmerksamkeit und dies war ein echtes Statement – kein Fake. Zwar mit einem humoresken Ende, aber solche Dinge geben mir dann doch persönlich schon zu denken – bzw. irgendwie ist damit für mich das Statement der Justizministerin für ad absurdum geführt.
ich finde, es ist sowieso eine schande, den staat von menschen führen zu lassen.
das einzige, was ich menschen machen lassen würde, wäre bloggen. und am liebsten nur noch dich!
Es genüge nicht, „dass die Volljährigkeit der betreffenden Person für den objektiven Betrachter zweifelhaft ist; vielmehr müsste der Beobachter umgekehrt eindeutig zu dem Schluss kommen, dass jugendliche Darsteller beteiligt sind.“ Das Gericht führt ganz konkret als ein mögliches hinreichendes Kriterium – in Bezug auf die Darsteller – an, „wenn sie (fast) noch kindlich wirken und die Filme somit schon in die Nähe von Darstellungen geraten, die als (Schein-) Kinderpornographie unter den Straftatbestand des § 184b StGB fallen.“
Verstehe ich nicht. Hinreichendes Kriterium für was?
hinreichendes Kriterium dafür, dass der Film oder das Bild als Jugendpornographie gilt
Ich sehe gerade vor mir, wie die Darsteller eines Pornos vor jeder Sexszene vor die Kamera treten, um ihre Personalausweise hineinzuhalten. Ich finde die Idee irgendwie putzig. Machen wir das doch ab jetzt so!
Es ist noch viel schlimmer: http://www.telegraph.co.uk/education/educationnews/5560978/Parents-banned-from-taking-pictures-of-their-own-children-at-sports-day.html
@Malte
Ach so, ist das die Begründung warum das Gesetz verfassungswidrig ist? (Ist es doch hoffentlich?)
hier kannst du das selber nachlesen:
http://www.technolex-anwaelte.de/index.php?id=43&news_id=260&bpid=9
es ist noch überhaupt nicht geprüft worden, ob das gesetz verfassungsgemäß ist – die bisherigen beschwerdeführer waren nicht betroffen, das wäre aber vorraussetzung für die zulässigkeit der verfassungsbeschwerde.
dennoch hat das gericht sich geäußert. recht deutlich sogar:
“in der Regel erlaubten es weder körperliche Merkmale noch eine Analyse von Gesichtszügen, die Unterscheidung zwischen sechzehn- oder siebzehnjährigen Mädchen oder geringfügig älteren Personen mit hinreichender Zuverlässigkeit zu treffen”
@Malte: Wieso waren die nicht betroffen? Die müssen doch bloß hin und wieder mal nen Porno mit einer zierlichen Zahnspangenträgerin gucken, um betroffen zu sein.
@Peter H. aus B.: Langsam wird’s echt lächerlich.
@muriel yo, geritzt! :)
du giltst aber nur als betroffen, wenn du tatsächlich betroffen bist, nicht hypothetisch (habe ich mir nicht ausgedacht)
@Maltefan @Peter H. aus B
…sowas passiert auch hier, als ich letzten Sommer im mit meinem Sohn die Oma im sueden der Republik besucht habe, sind wir nach einem Sptziergang durch die Altstadt zu einem Spielplatz gekommen, mein Sohn hat sich natuerlich gleich ins bunte Treiben geworfen und ich habe mich gleich ueber die beiden Objektive her gemacht die ich mir gerade in einem Secondhandladen gekauft hatte. (ich hatte nicht mal eine Kamera mit) 10 minuten spaeter hatte ich den Mund voll Sand, lag auf dem Boden, die 8 im Kreuz eins der Objektive zerschellte am naechsten Baum und um mich rum standen rund 8 einsatzstarke Polizisten….. Tja..ich musste mir anhoeren das ich selbst schuld bin einfach so wie ich aussehe (??? wie sehen pädophil eigentlich aus? haben die schwarze T-Shirts an?) … tja als Berliner ist man im sueden doch eben etwas under dressed….
mein Sohn hatte einen riesen Schrecken bekommen und konnte mich gerade noch, in letzter Sekunde aus dem Polizeiwagen retten, den eigenen Sohn haben sie mir nicht abgekauft, ich hatte ja schliesslich Objektive und habe sogar durch eines in den Himmel geschaut …. und die Oma meinte natuerlich mir am naechsten Tag weisse T-shirts kaufen zu muessen, weil meine schwarzen im Schwabenland zu pädophil aussehen……… die Hexenjagt hat laengst begonnen
@Malte
Und wer könnte den Klägern jetzt beweisen dass sie nicht gelegentlich Pornos mit einer zierlichen Zahnspangenträgerin angucken? Ich mache das z.B. öfter mal.
@Malte Welding
Gute Darstellung zur Scheinminderjährigkeit! Jura studiert?
@Maltefan: Das in Klimbim war doch ganz offensichtlich Ingrid Steeger. Zahnspangenträgerin! Nee, die hatte ja ‘ne breite Zahnlücke. Naja, kann sich da und dort auch nett anfühlen.
Maddox hat mal bewiesen das man Pädophile an ihrem Lächeln erkennt: http://www.thebestpageintheuniverse.net/c.cgi?u=spot_the_pedo