Wölfe weiter mit der Beaufsichtigung der Schafe beauftragt – Schafe äußern sich zufrieden

Die Vorratsdatenspeicherung verstößt in ihrer konkreten Ausgestaltung gegen Artikel 10 GG. Die bislang erhobenen Daten müssen unverzüglich gelöscht werden.

via Netzpolitik

Der Haken daran: Die Vorratsdatenspeicherung war von Anfang an nicht etwas wie das Pastabäckernachschulungsgesetz (ein Lehrbuchfall, anhand dessen man Eingriffe in Artikel 12 GG lernen soll), es war gezielt verfassungswidrig, weil die verantwortlichen Politiker den Boden des Grundgesetzes nicht mehr für stabil genug hielten. Aus der Unschuldsvermutung wurde die Schuldvermutung: Jeder ist solange schuldig, bis seine Unschuld erwiesen ist. Schäuble wollte das Präventionsstrafrecht. Und er wurde von allen wesentlichen Politikern darin unterstützt.

Genau diese Politiker sollen jetzt die neuen Vorgaben mit Leben erfüllen. Den Punkt des Richtervorbehalts werden sie lächelnd hinnehmen, kein Richter prüft Anträge der Staatsanwaltschaft. “Eine heimliche Verwendung der Daten darf hier nur vorgesehen werden, wenn sie im Einzelfall erforderlich und richterlich angeordnet ist.” Heißt also: Heimlich dürfen die Daten immer dann verwendet werden, wenn ein Staatsanwalt das will.

“Angesichts des Gewichts der Datenspeicherung kommt eine Verwendung der Daten nur für überragend wichtige Aufgaben des Rechtsgüterschutzes in Betracht.” Wer legt fest, welche Aufgaben des Rechtsgüterschutzes überragend wichtig sind?
Genau der Gesetzgeber, der die erste Attacke auf die Verfassung geritten ist. Das liegt in der Natur des Rechtsstaates. Dass aber DIESELBEN PERSONEN es noch einmal versuchen dürfen – das liegt daran, dass es bei uns leider nicht üblich ist, dass gezielter Verfassungsbruch personelle Konsequenzen hat. Personelle Konsequenzen gibt es bei vagen Hitlervergleichen, fragwürdigem Dienstwagengebrauch und Flugzeugmissbrauch – die Verfassung zu schänden ist unproblematisch.
Es müsste jetzt eine Rücktrittswelle ohne gleichen geben. Stattdessen werden die Wölfe weiter die Schafe hüten. Und die Schafe? Die feiern.

Update
Thomas Stadler: Vorratsdatenspeicherung – Kein Sieg für die Bürgerrechte
Heribert Prantl: Gruslige Aussichten

17 Kommentare

  1. (meiner meinung nach) einer deiner besten artikel bisher!

    dankeschön!

  2. Sabine Engelhardt

    Vage Hitler-Vergleiche haben nicht unbedingt Konsequenzen. Ich erinnere an den Ausspruch von Schäuble: “Wir hatten den ‘größten Feldherrn aller Zeiten’, den GröFaZ, und jetzt kommt die größte Verfassungsbeschwerde aller Zeiten.” (November 2007, über genau diese Klage). Konsequenzen für Herrn Belausche: Keine. Vielleicht muß man gleichzeitig das Grundgesetz mißachten, damit einem bei sowas dann auch nichts mehr passiert.

    Gruß, Frosch

  3. Sabine, Du findest, Schäuble hätte für die Erwähnung Hitlers zurücktreten müssen?

  4. Fefe hatte dazu mal eine Petition beim Petitionsausschuss des Bundestags gestellt: http://ptrace.fefe.de/petition.txt

    “Der Deutsche Bundestag möge beschließen: Abgeordnete, die dreimal für ein später vom Bundesverfassungsgericht als (ganz oder in Teilen)
    verfassungswidrig eingestuftes Gesetz stimmen, werden wie folgt sanktioniert:
    a) Verlust des Mandates, des Sitzes im Parlament und der Leistungsansprüche für diese,
    b) Verlust des passiven Wahlrechts für diese und die nächste Legislaturperiode. Ein so verfallener Sitz bleibt leer. Eine Neubesetzung findet in der laufenden Legislaturperiode nicht statt.”

  5. @e.
    http://www.malte-welding.com/2009/08/23/fefe-hatte-eine-idee-schutz-der-verfassung/

    da habe ich damals auch drüber geschrieben (seltsamerweise ebenfalls schon mit dem hinweis auf dieses nudelbäckergesetz, ich werde alt und vergesslich)

  6. Vage Hitlervergleiche haben nur in der SPD Konsequenzen. Konservative schämen sich grundsätzlich für garnix.

  7. Wir könnten Voodoo-Zauber anwenden gegen unsere Entrechtung. Oder vielleicht Art. 20 Abs. 4 GG. Wer weiß.

  8. Thomas Christopher

    stimme christian zu! weiter so!

  9. Ich gönnte mir ein kurzes Lächeln und dachte schon während des ersten Tweetstorms leider sofort, daß was kommen mußte … und es passierte …

    Die Politik wird die VDS 2.0 noch nicht mal mehr richtig schreiben müssen … eine kleine Gesetzeserweiterung hier … ein bißchen mehr IP-Abmahnwahnsinn da …

    … da rollt eine richtig große Scheißekugel auf uns zu.

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